Fristen und Behörden

Umzug nach Chemnitz

Wenn Sie nach Chemnitz umziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Den Antrag können Sie persönlich oder auch ein Vertreter mit Vollmacht bzw. ein gesetzlicher Vertreter stellen.

Die Anmeldung erfolgt unter der Adresse:
Bürgeramt
Meldebehörde, Bürgerservice
Bürgerhaus am Wall
Düsseldorfer Platz 1 (2. OG)
09111 Chemnitz

oder in einer der Bürgerservicestellen im Stadtgebiet.
 

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin bei der Meldebehörde. Termine können über das Online-Terminportal oder über die Behördenrufnummer 115 vergeben werden.

Bei Ihrem Termin in der Behörde wird dann das Anmeldeformular vor Ort erstellt und mit den notwendigen Unterlagen zusammen bearbeitet.


Bitte bringen Sie diese Dokumente im Original zum Termin mit:

  • Gültige Personaldokumente (Personalausweis oder Reisepass) aller anzumeldenden Personen
  • Bestätigung des Wohnungsgebers mit Unterschrift
  • Minderjährige Kinder: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit Unterschrift


Wenn Sie aus dem Ausland nach Chemnitz umziehen, benötigen Sie zusätzlich:

  • Nachweise zum Familienstand (wenn verheiratet, geschieden, verwitwet) in deutscher Übersetzung
  • bei minderjährigen Kindern: Personaldokument und die Geburtsurkunde in deutscher Übersetzung


Wenn Sie als Antragsteller nicht persönlich vorsprechen, brauchen Sie außerdem:

  • Meldeschein mit Unterschrift
  • Vollmacht mit Unterschrift


Die Anschrift wird auf allen Personaldokumenten geändert. Darum müssen Sie diese im Original mitbringen.

Der Wohnungsgeber muss Ihren Einzug bzw. den Einzug Ihrer Familie in die Wohnung bestätigen. Wohnungsgeber sind die Vermieter oder deren Beauftragte, z. B. Wohnungsverwaltungen, aber auch die Wohnungseigentümer:innen selbst oder die Hauptmieter:innen, die ihren Wohnraum untervermieten. Dazu muss der Wohnungsgeber das Formular "Wohnungsgeberbestätigung" ausfüllen. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular legen Sie bei der Meldebehörde vor. Der Mietvertrag allein reicht nicht aus.
 

Nach der Anmeldung erhalten Sie als Nachweis eine amtliche Meldebestätigung.
 

Ausländischer Führerschein

Wenn Sie aus EU-Ländern oder dem Europäischen Wirtschaftraum EWR (Island, Liechtenstein und Norwegen) kommen, ist Ihr Führerschein auch in Deutschland gültig.

Für Angehörige aus Drittstaaten, wie der USA, der Schweiz, Großbritannien und anderen, gibt es andere Regelungen. Wenn Sie nach Chemnitz umziehen, dürfen Sie sechs Monate lang mit Ihrem ausländischen Führerschein fahren. Das Datum zählt ab der Anmeldung Ihres Wohnsitzes in Chemnitz. Voraussetzung ist, dass Sie bei allen Fahrten eine Übersetzung in deutscher Sprache dabeihaben. Bei einem internationalen Führerschein brauchen Sie keine Übersetzung. Nach dem Ablauf der Frist wird Ihr ausländischer Führerschein nicht mehr anerkannt. Sie müssen ihn in einen deutschen Führerschein umschreiben lassen.

Unter Umständen müssen Sie dafür eine theoretische und praktische Führerscheinprüfung bestehen. Das hängt davon ab, in welchem Land Ihr Führerschein ausgestellt wurde. Auskunft erhalten Sie in der Fahrerlaubnisbehörde im Bürgerhaus am Wall.

Denken Sie bitte rechtzeitig daran, einen persönlichen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde zu vereinbaren, um einen Antrag auf Umschreibung der ausländischen Fahrerlaubnis zu stellen! Die Bearbeitungszeit dauert sechs bis acht Wochen.

Die Anmeldung erfolgt unter der Adresse:

Bürgeramt
Fahrerlaubnisbehörde
Bürgerhaus am Wall
Düsseldorfer Platz 1
09111 Chemnitz

Wenn Sie Unterstützung benötigen, helfen Ihnen die Mitarbeiter:innen des Welcome Centers gern weiter.

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