Schulen und Schulanmeldung

In Chemnitz gibt es:

  • 41 Grundschulen (Klassenstufe 1 – 4)
  • 14 Oberschulen (Klassenstufe 5 – 10)
  • 7 Gymnasien (Klassenstufe 5 – 12)
  • 11 Förderschulen (für Schüler mit besonderem pädagogischen Förderbedarf)
  • 8 Berufliche Schulzentren

Diese Schulen sind kommunale Schulen in Trägerschaft der Stadt Chemnitz. Ihre Kinder können diese Schulen kostenlos besuchen.
Neben den öffentlichen Schulen gibt es Schulen in freier Trägerschaft. Diese sind Allgemeinbildende Schulen sowie Berufsbildende Schulen. An diesen Schulen müssen Sie Schulgeld bezahlen.

Broschüre

Titel der Broschüre "Schulwegweiser der Stadt Chemnitz"

Schulanmeldung für die Grundschule

Die Schulpflicht beginnt für alle Kinder, die bis zum 30.06. des Einschulungsjahres sechs Jahre alt werden. Auch Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden, können freiwillig von den Eltern in der Grundschule angemeldet werden. Die Anmeldung Ihres Kindes an einer Grundschule findet immer ein Jahr vor der Einschulung statt.

Die kommunalen Grundschulen der Stadt Chemnitz sind neun gemeinsamen Schulbezirken zugeordnet. Sie müssen Ihr Kind an einer Grundschule innerhalb Ihres Schulbezirks anmelden. Dieser wird durch Ihre Wohnanschrift bestimmt. Innerhalb Ihres gemeinsamen Schulbezirkes können Sie die Grundschule frei wählen. Die Eltern melden ihr Kind persönlich an der gewünschten kommunalen Grundschule im zuständigen Schulbezirk an. Die Anmeldung erfolgt schriftlich über ein Anmeldeformular. Sie können Ihr Kind auch an einer Grundschule in freier Trägerschaft anmelden.

Schulaufnahmeuntersuchung

Vor der Einschulung wird eine Schulaufnahmeuntersuchung im Amt für Gesundheit und Prävention durchgeführt. Sie dient dazu, den Entwicklungsstand des Kindes festzustellen. Die Teilnahme an dieser Untersuchung ist gesetzlich verpflichtend.

Eine Terminbuchung ist über das Beteiligungsportal der Stadt Chemnitz möglich:

Schulanmeldung für eine weiterführende allgemeinbildende Schule

Mit dem Ende der Grundschule erfolgt ab der 5. Klasse der Wechsel an eine weiterführende allgemeinbildende Schule. Das sind entweder die Oberschule oder das Gymnasium. Die Entscheidung treffen die Eltern auf Grundlage der Bildungsempfehlung aus der Grundschule. Danach melden Sie Ihr Kind an einer weiterführenden Schule an. Die Anmeldung erfolgt direkt – bevorzugt postalisch – an der gewünschten Oberschule oder am Gymnasium.

Anmeldung zugewanderter schulpflichtiger Kinder und Jugendlicher an sächsischen Schulen

Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter, deren Herkunftssprache nicht Deutsch oder nicht ausschließlich Deutsch ist, melden sich nur über das Online-Anmeldeportal des Landesamts für Schule und Bildung an. Geben Sie über das Portal Ihre persönlichen Daten sowie eine E-Mail-Adresse und Telefonnummer an. Anschließend erhalten Sie einen Termin zur Besonderen Bildungsberatung. In der Regel findet dieser Termin an der zukünftigen Schule statt. Das Ziel der Besonderen Bildungsberatung ist es, Sie über die Bildungsmöglichkeiten für Ihr Kind zu informieren und eine passende Schule zu finden. Viele Schüler:innen besuchen zuerst die Vorbereitungsklasse. Hier lernen sie im Fach "Deutsch als Zweitsprache" die deutsche Sprache. Schrittweise werden sie dann in den Regelunterricht integriert.

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